Zuwendungen an die Stiftung, die dazu bestimmt sind, das Stiftungsvermögen zu mehren, gelten als Zustiftung. Dazu gehören Grundbesitz, bewegliches oder auch finanzielles Vermögen.
Eine Zustiftung kann zu Lebzeiten erfolgen oder im Nachlass geregelt sein. Gern stehen wir Ihnen für ein vertiefendes Gespräch zur Verfügung.
Spendenkonto
Bitte überweisen Sie Ihre Spende unter Angabe eines Verwendungszweckes auf das Konto der Stiftung. Eine Spendenbescheinigung senden wir Ihnen selbstverständlich zu.
Sparkasse Burgenlandkreis
IBAN: DE09 8005 3000 3011 0094 64
BIC: NOLADE21BLK